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Der mit Spannung erwartete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 vom 07.11.2006 hat nun wie erwartet die Wende eingeläutet: Die erhebliche Begünstigung der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist v- fassungswidrig.