Aufgezeigt werden neben der Beurteilung vormals bestehender rechtlicher Streitpunkte, beispielsweise des Umfangs der Prüfungskompetenz der Genehmigungsbehörden, auch Fälle der unzureichenden sowie der mangelnden Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2010/63/EU.